Externenprüfung
Man kann die Mittlere Reife auch in Form einer Externenprüfung bzw. Nichtschülerprüfung an verschiedenen Schulen ablegen, welche zur Abnahme einer solchen Prüfung zugelassen wurden.
Externenprüfung bedeutet, dass man sich für den Abschluss der Mittleren Reife anmeldet, ohne vorher eine Regelschule besucht zu haben. Der Prüfling wird in der Regel zusammen mit den Schülern oder Erwachsenen geprüft, welche zur Vorbereitung den obligatorischen Weg gewählt und die Schuljahre im Ersten oder Zweiten Bildungsweg absolviert haben.
Vorbereitung auf die Externenprüfung per Fernschule
Um sich ordentlich auf die Nichtschülerprüfung vorzubereiten bietet sich die Fernschule an. Mit Hilfe des Studienmaterials und der ständigen Lernerfolgskontrolle besitzt man einige Vorteile im Vergleich zum Selbststudium. Fordern Sie unverbindlich und kostenfrei die Studienführer der Fernschulen an:
- Institut für Lernsysteme (ILS)
- Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD)
- Fernakademie für Erwachsenenbildung (FEB)
Externenprüfung Anmeldung
Beim für den Wohnsitz zuständigen Schulamt bekommt man Auskunft über die Schulen, bei denen man eine Externenprüfung ablegen kann. In der Regel muss man sich bei einer Schule anmelden, welche für den ersten Wohnsitz zuständig ist. Oft sind in der Stadt oder im Landkreis ansässige Abendrealschulen oder auch Abendgymnasien mit dieser Aufgabe betraut. Es gibt jedoch auch öffentliche Schulen, welche die Prüfung der erwachsenen Nichtschüler durchführen.
Für eine Externenprüfung muss man sich fristgemäß innerhalb der von den Schulen vorgegebenen Zeiträume anmelden. Es handelt sich um Ausschlussfristen, das heißt, kommt die Anmeldung zu spät, muss man den nächsten Anmeldezeitraum abwarten. In der Regel werden die Prüfungen einmal jährlich zum Schuljahresende oder zweimal, zum Halbjahr und am Schuljahresende, durchgeführt.
Externenprüfung Voraussetzung & Vorbereitung
Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Externenprüfung zum Erwerb der Mittleren Reife ist die Vollendung des 16. Lebensjahres und die Erfüllung der (Vollzeit-) Schulpflicht. Außerdem darf man kein Schüler einer Regelschule, einer Berufsschule oder einer Schule des Zweiten Bildungsweges sein.
Um für eine Externenprüfung zugelassen zu werden, muss man eine ausreichende Vorbereitung nachweisen können. Es bleibt dem Prüfling selbst überlassen, wie er seine Vorbereitung gestaltet. Volkshochschulen, Privatschulen und Fernlehrinstitute (siehe oben) bieten eine gezielte Vorbereitung mittels Kursen oder als Selbststudium an. Alternativ kann man sich die notwendigen Lehrbücher besorgen und die Vorbereitung individuell durchführen. Ein Nachweis über die Vorbereitung in Form von Vorgesprächen mit Lehrkräften der jeweiligen Fachbereiche wird in der Regel vor Annahme als Nichtschüler verlangt. Außerdem muss Art und Umfang der Vorbereitung in den Anmeldeunterlagen in schriftlicher Form dargelegt werden. Weiterhin werden ein Lebenslauf mit Lichtbild, das Abgangs- oder Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule und eine Erklärung über eventuell vorhandene Fremdsprachenkenntnisse verlangt.
Die Prüfung
Für die Durchführung der Prüfung wird ein Prüfungsausschuss gebildet, der Vorsitzende entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen und der Vorgespräche über die Zulassung des Prüflings. Die Prüfung ist kostenfrei, manchmal muss eine Verwaltungsgebühr bezahlt werden.
Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen, die Inhalte sind je nach Vorbildung (z.B. Fremdsprachenkenntnisse) unterschiedlich und werden individuell auf den Abschlusswunsch des Prüflings abgestimmt.