Mittlere Reife nachholen
In Deutschland hat man zu jeder Zeit die Möglichkeit, einen Bildungsabschluss – wie z.B. die Mittlere Reife – nachzuholen, den man auf dem Ersten Bildungsweg während der Schulpflicht nicht geschafft oder nicht absolviert hat bzw. konnte. Altersbegrenzungen für das Nachholen von Bildungsabschlüssen kennt das Schulgesetz nicht, allerdings werden die staatlichen Fördermöglichkeiten nach dem BaFöG nur bis zu einem Höchstalter gewährt. Dieses ist abhängig von dem persönlichen Lebenslauf, welchen man vor der Aufnahme einer Ausbildung im Rahmen des Zweiten Bildungsweges nachweisen muss.
Realschulabschluss per Fernschule – Kostenloses Infomaterial
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- Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD)
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Realschulabschluss nachholen – tagsüber oder abends?
Es gibt unterschiedliche Schulformen, welche sich vor allem darin unterscheiden, ob der Unterricht am Tag in Vollzeitform oder am Abend stattfindet. Letztere ist für Berufstätige sinnvoll, welche tagsüber arbeiten müssen. Alternativ hat man die Möglichkeit, sich auf alle Schulabschlüsse zu Hause im Selbststudium vorzubereiten. Dabei helfen zum Beispiel so genannte Fernlehrinstitute, bei denen man Kurse für alle Schulabschlüsse buchen kann. Das Lehrmaterial kommt per Post nach Hause, wird bearbeitet und an die Lehrkräfte des Instituts zurückgesandt. Die eigentliche Prüfung nehmen dann dafür ausgewählte Schulen ab, sie wird Nichtschülerprüfung genannt. Die Inhalte der Prüfung sind gleichgestellt mit denen des Zweiten Bildungsweges in traditioneller Unterrichtsform, so dass der Abschluss überall anerkannt wird.
Schulabschluss nachholen – Der Zweite Bildungsweg
Im Rahmen des Zweiten Bildungsweges kann man alle in Deutschland relevanten Schulabschlüsse erwerben. Die Bezeichnungen variieren in den einzelnen Bundesländern, man unterschiedet jedoch überall die einfachen, mittleren und höheren Schulabschlüsse, welche man auf dem Ersten Bildungsweg erwerben, aber ebenso im Rahmen des Zweiten Bildungsweges nachholen kann.
In der Regel nennt man den niedrigsten Bildungsabschluss den “Einfachen” Hauptschulabschluss, ihn erwirbt man normalerweise nach dem erfolgreichen Abschluss der neunten Klasse. In Brandenburg und Bremen heißt er Berufsbildungsreife, in Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern Berufsreife. In einigen Ländern wird ebenso nach der 9. Klasse bei Erfüllung bestimmter Notenvoraussetzungen und aufgrund einer zusätzlichen Leistungsfeststellung (Prüfung) der qualifizierende Hauptschulabschluss vergeben. Er berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem zum Eintritt in eine berufsbildende Schule und verbessert die Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Bei Erfüllung der Versetzungskriterien nach Klasse 10 ohne Bestehen der Anforderungen der Mittleren Reife erwirbt der Schüler in einigen Bundesländern einen Erweiterten Hauptschulabschluss. In Bremen und Brandenburg heißt dieser Abschluss “Erweiterte Berufsbildungsreife”.
Mittlerer Bildungsabschluss
Den mittleren Bildungsabschluss (ugs. Mittlere Reife) hat man bei Erfüllung verschiedener Fächerbelegungs- und Benotungskriterien bestanden, er wird in den meisten Bundesländern Realschulabschluss, genannt. Andere Bezeichnungen für die “Mittlere Reife” sind Mittlerer Schulabschluss (Berlin), Fachoberschulreife (in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen), Sekundarabschluss –Realschulabschluss (Niedersachsen) oder Qualifizierter Sekundarabschluss I (Rheinland Pfalz).
Erweiterung und Qualifizierung des MSA
Auf den Gymnasien und bei sehr guten Realschulnoten erwirbt man in einigen Ländern erst mit dem Erweiterten Realschulabschluss bzw. der Erweiterten Fachoberschulreife die Berechtigung zum direkten Übergang in die gymnasiale Oberstufe bzw. die Sek II, die derzeit in einigen Bundesländern nach der zwölften (das sogenannte G8-Abitur), in anderen nach der dreizehnten Klasse (G-9), mit der Abiturprüfung endet. Bei einer Teilerfüllung der Kriterien kann in den meisten Bundesländern (Ausnahmen: Bayern, Thüringen und Sachsen) nach der zwölften Klasse der theoretische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Die für die Anerkennung des Abschlusses notwendige zusätzliche praktische Ausbildung (berufsbezogener Teil) kann als Betriebspraktikum oder als ein- bis dreijährige Berufsausbildung erworben werden. Oberstufenzentren bieten für Schulabgänger mit mindestens Mittlerer Reife in zweijähriger Form die Fachhochschulreife mit integrierter praktischer Ausbildung an (Fachoberschul-Zweig). Alternativ erwirbt man mit einer Berufsausbildung einen höheren Schulabschluss oder eine fachgebundene Fachhochschulreife (Berufsoberschul-Zweig). Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig und stehen jedem Absolventen jederzeit offen.
Fachhochschulreife und Abitur im Anschluss
Hat man den Ersten Bildungsweg abgeschlossen, kann man vom Hauptschulabschluss über den Realschulabschluss (die Mittlere Reife) bis zum Abitur alle Abschlüsse im Rahmen des Zweiten Bildungsweges nachmachen, aufbauend auf dem Abschluss, mit welchem man den traditionellen Schulweg verlassen hat. Auch wenn man nur ein Abgangszeugnis vorweisen kann, weil man einen Abschluss nicht geschafft hat, hat man verschiedene Möglichkeiten, in den Zweiten Bildungsweg aufgenommen zu werden. Dies geschieht in der Regel durch den Besuch von Vorkursen oder das Bestehen von Aufnahmeprüfungen nach entsprechender selbstständiger Vorbereitung. Dem Absolventen stehen alle weiteren Bildungswege offen: Fachhochschulen und Universitäten haben zahlreiche immatrikulierte Studenten, die mitunter viele Jahre älter sind als die Schulabgänger. Jedoch erfordern auch anspruchsvolle Lehrberufe, z.B. bei Banken oder Versicherungen, ein Abitur, bieten dafür aber bessere Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten.